Hason & Scherz Steuerberatung - Aktuelles

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung...

weiter...

Steuer-Info - Archiv
Aktuell  | Archiv  | Suche

Januar 2006
2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht - 1. Unternehmerbereich
Kategorien: Klienten-Info
 

Stand bei Redaktionsschluss

1. Unternehmerbereich

1.1. Unternehmensgesetzbuch (UGB eingeführt mit HaRÄG BGBl. I 120/2005) löst ab 1.1.2007 HGB ab.

Der bisherige Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Das Gesetz gilt für jede unternehmerische Betätigung, wodurch es auch zu einer Änderung des Anwendungsbereiches der Rechnungslegungsvorschriften kommt. Personengesellschaften (OG, KG) können für jeden unternehmerischen oder sonstigen Zweck gegründet werden. Das Prinzip der Firmenwahrheit wird zugunsten von Fantasienamen aufgegeben. Auch Einzelfirmen können ohne Umsatzgrenze in das Firmenbuch eingetragen werden. Mit diesem Gesetz kommt es zu einer der umfangreichsten Änderungen im Handels- und Gesellschaftsrecht der letzten Zeit. Insgesamt sind 28 Gesetze betroffen. Die Veröffentlichung erfolgte am 27. Oktober 2005, wirksam wird das Gesetz aber erst ab 1. Jänner 2007 (Ausnahme § 229 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, der am 28. Oktober 2005 in Kraft trat), sodass Zeit bleibt sich mit der neuen Gesetzesmaterie auseinander zu setzen. Für Seminare ist wieder genügend Stoff vorhanden!

1.2. Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG)

Damit wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Unternehmen (juristische Personen, Personengesellschaften, Eingetragene Erwerbsgesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen) normiert, ohne dass zuvor die persönlich schuldige natürliche Person ermittelt wird. Als Strafe wird die Verbandsgeldbuße eingeführt, die in Tagessätzen zu berechnen ist. Der Tagessatz ist der 360. Teil des Jahresertrages. Die maximale Höhe beträgt 180 Tagessätze. Sie ist steuerlich nicht absetzbar.

1.3. Abgabenänderungsgesetz 2005

:: Einkommensteuer

- Sanierungsgewinn
Darunter sind nach § 36 EStG sämtliche schuldnachlassbedingten Gewinne, die in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren anfallen zu subsumieren und von der 75%- Begrenzung ausgenommen. Ausdrücklich wird auch der Privatkonkurs erwähnt. § 23a KStG bleibt dagegen unverändert.

- Forschungs- und Bildungsfreibetrag
Voraussetzung für die Gewährung ist die Eintragung in der Steuererklärung (ab 2005) bei der hiefür vorgesehenen Kennzahl. Ferner werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des erhöhten Forschungsfreibetrages (35%) näher definiert, um Missbrauch zu verhindern.
Vermerkt sei, dass bereits seit 2005 auch für in Auftrag gegebene Forschung bis € 100.000,- p.a. ein Freibetrag (25%) und alternativ eine Prämie (8%) zustehen.

- Geltendmachung von Prämien
Bei Prämien für Forschung, Bildung und Lehrlinge kann die Erklärung nicht schon vor Ende des Kalenderjahres abgegeben werden, sie ist vielmehr der betreffenden Steuererklärung beizulegen.

- Nachzahlungen aus dem Insolvenzausgleichsfonds
Arbeitnehmer erhalten diese erst nach Abschluss des Verfahrens. Die Einkünfte sind dem Anspruchszeitraum zuzuordnen.

- Erwerbsunfähigkeit
Für die Begünstigungen im Einkommen- und Erbschaftsteuerrecht ist ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich. Bezieht der Steuerpflichtige eine Erwerbsunfähigkeitspension kann auf Amtshilfe durch den Sozialversicherungsträger zurückgegriffen werden.

:: Körperschaftsteuer

  • Der Besteuerungszeitraum bei Liquidationen im Insolvenzverfahren wird auf 5 Jahre verlängert.
  • Für die KöSt-Erklärung von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften besteht ab der Veranlagung 2006 die verpflichtende elektronische Übermittlung.
  • Erweiterung der Mindest-KöSt auf alle unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (auch für vergleichbare nach ausländischem Recht).
  • Trotz unterbliebener Abgabe einer KESt-Befreiungserklärung für KESt-befreite Körperschaften (§ 21 Abs. 2 Z 3 KStG) kann ab 2006 eine KESt-Erstattung erfolgen.

:: Bundesabgabenordnung

Anzeigepflichten / Verjährung

Der Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses (§ 295a BAO) ist binnen Monatsfrist dem Finanzamt anzuzeigen. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Ereignis eingetreten ist.

Antrag auf Nachsicht

Die Befristung mit 5 Jahren bei bereits entrichteten Abgaben entfällt.

:: Finanzstrafgesetz

Verbände i.S. des VbVG unterliegen auch dem FinStrG. Die Haftungsbestimmungen des § 28 werden entsprechend angepasst. Finanzstrafverfahren und Sanktionen werden in das Strafregister aufgenommen.

:: Handelsgesetzbuch

Die Ausschüttungssperren gem. § 235 werden systematisch neu geregelt, wobei Z 1 und 2 entfallen, Z 3 aber um weitere ergänzt wird.

:: Umgründungssteuergesetz (Regierungsvorlage)

Die unbare Entnahme wird einer umfangreichen Änderung unterzogen, sowohl was die Berechnung, das Ausmaß (nunmehr 50% statt 75% des Verkehrswertes laut begründetem Gutachten) als auch die Besteuerung betrifft. Anstatt der bisherigen Besteuerung der in der Beteiligung verhafteten stillen Reserven erst im Zeitpunkt der Veräußerung, kommt es bereits zum KESt-Abzug, wenn die unbare Entnahme getilgt wird; spätestens aber mit Ablauf des dritten Jahres nach der Einbringung. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind die steuerwirksamen Anschaffungskosten/Buchwerte entsprechend zu erhöhen. Ferner ist ein Zinsenabzugsverbot für kreditfinanzierte derartige Entnahmen vorgesehen, sowie die Entnahme der mit einem entnommenen Wirtschaftsgut verbundenen Schulden. Diese Änderungen treten ab 1. Februar 2006 in Kraft.

1.4. Lohnkontenverordnung 2006

Die LohnkontenVO 2005 (vgl. Klienten-Info Juli 2005) wurde bereits wieder geändert. § 1 wurde auf 3 Absätze, die bisher als laufend einzutragenden Daten wurden von 3 Punkten auf 12 erweitert! Als steuerfreie Bezüge sind u.a. zusätzlich die freiwilligen Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden zu erfassen. (BGBl II 256 vom 23.8.2005).

1.5. Sozialversicherungsänderungsgesetz 2005

Anmeldung des Dienstnehmers

Im Zuge des verschärften Kampfes gegen die Schwarzarbeit wird die Verpflichtung der Anmeldung bei der Krankenkasse bereits vor, spätestens bis zum Ende des Tages des Arbeitsantrittes (bis 24 Uhr) und die Abmeldung binnen 7 Tagen nach Ende der Pflichtversicherung geregelt. Diese Verschärfung tritt allerdings erst stufenweise nach einer Evaluierungsphase, die längstens bis 31. Dezember 2006 dauern soll, in Kraft. Zunächst erfolgt ein Pilotversuch im Burgenland.
Praxistipp: Dienstgeber sollen ehestens Vorbereitungen für die administrative Umstellung treffen. Betriebsinterne Melde- und Informationswege sind neu zu organisieren bzw. abzukürzen. Die Nichteinhaltung der verkürzten Meldefristen sind mit Beitragszuschlägen sanktioniert.

1.6. Pauschalierungen

- Neue Verordnung bei Land- u. Forstwirtschaft

Diese soll für die Jahre 2006 bis 2010 gelten. Der Grundbetrag errechnet sich mittels Durchschnittsatz von 39% bis zu einem EW von € 65.500,-. Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil-) EW nicht mehr als € 11.000,- ist auch der Gewinn daraus mit 39% zu ermitteln. Die Zimmervermietung mit Frühstück bis höchstens 10 Betten bleibt ein Nebenbetrieb, bei dem die Betriebsausgaben in der Höhe von 50% der Einnahmen abgezogen werden können. Jagdpacht, Wildabschüsse sowie nicht zum EW gehörende Holzservitutsrechte, sind von der Pauschalierung nicht erfasst.

- Handelsvertreter

Laut Info des BMF vom 18. Juli 2005 ist im Falle einer unechten USt-Befreiung, die auf die pauschale Betriebsausgabe entfallende USt, einkommensteuerlich zusätzlich zum Pauschale absetzbar (praktischer Fall: Versicherungsagent).

1.7. IESG-Beitrag

  • Ab 1. Jänner 2006 besteht für Arbeitsverträge von GmbH-Geschäftsführern die Verpflichtung zur Entrichtung des 0,7%igen Beitrages.
  • Durch die stattgebende VfGH-Entscheidung betreffend die zweckwidrige Verwendung von Fondsmittel, können jene Unternehmen, die schon vor Einleitung des VfGH-Verfahrens (März 2005) im Rechtsmittelverfahren waren - Dank der "Ergreiferprämie" - mit der Rückerstattung geleisteter Beiträge rechnen.
  • Weiters ist eine Absenkung des Beitragssatzes zu erwarten.

1.8. Verdoppelung der Höchststrafen nach dem AuslBG

Bei unberechtigter Beschäftigung: Bis 3 Ausländer € 10.000,-,über 3 Ausländer € 20.000,- pro beschäftigten Ausländer. Im Wiederholungsfall bis 3 Ausländer max. € 20.000,- darüber max. € 50.000,- pro beschäftigten Ausländer.

1.9. Ersatzbeschaffung bei Hochwasserschäden

Bis Ende 2006 können Anschaffungskosten von Gebäuden vorzeitig mit 12%, sonstige Wirtschaftsgüter mit 20% abgeschrieben werden. Alternativ können natürliche Personen eine Prämie bei Gebäuden in der Höhe von 5%, bei sonstigen Wirtschaftsgütern 10%, Körperschaften 3% bzw. 5% beanspruchen. Der Ersatzerwerb von Liegenschaften ist von der Grunderwerbsteuer befreit, sofern innerhalb von 4 Jahren der Wohnsitz/die Betriebsstätte auf das Ersatzgrundstück verlegt wird.

1.10. Liquiditätsverbesserung durch Abstockung der Wertpapierdeckung für Abfertigungsvorsorge

Bei fortgeführten Abfertigungsrückstellungen kommt es seit 2003 zu einer jährlichen Absenkung der Wertpapierdeckung. Diese betrug per 31. Dezember 2005 20% der Rückstellung per 31. Dezember 2004. Ab 2006 sinkt die Deckungsverpflichtung auf 10% der Rückstellung per 31. Dezember 2005. Der Wertpapierbestand kann bereits ab 1. Jänner 2006 auf 10% reduziert werden, sodass der übersteigende Teil liquidiert werden kann.

1.11. Beitragszahlung GSVG/FSVG

Ab 1. Jänner 2006 können Beitragszahlungen auch noch nach 5 Jahren erfolgen, ohne dass Versicherungszeiten verloren gehen. Da aber die Fälligkeit gleich bleibt, ist mit Einbringungsmaßnahmen und Verzugszinsen zu rechnen. Die Einzahlung muss aber spätestens bis zum Pensionsstichtag erfolgt sein. Keine Änderungen treten ein bei freiwilliger Weiterversicherung und wenn der Pensionsstichtag vor dem 1. Jänner 2006 gelegen ist.

1.12. Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten USt-pflichtig

Es liegt i.S. der EG-RL 2003/87 eine Katalogleistung gem. § 3a Abs. 10 UStG vor.

1.13. Keine KFZ-Ummeldung bei Umgründung

Gem. § 43 Abs. 8 KFG genügt ein Antrag bei der Zulassungsstelle auf Ausstellung eines neuen Zulassungsscheines.

Bild: © citronenrot - BMF


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info
Home > Aktuelles > Steuer-Info > Archiv

Steuer-News

Das Comeback des Handwerkerbonus, April 2024

« Beitrag lesen... »

VwGH zur Liebhaberei bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung, April 2024

« Beitrag lesen... »

Grundstücksvermietung durch Gemeinde - zivilrechtliche Kriterien sind maßgebend, April 2024

« Beitrag lesen... »

Häufige Fragen zum 0 % Steuersatz für Photovoltaikmodule, April 2024

« Beitrag lesen... »

Sozialversicherung ist auch bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen, April 2024

« Beitrag lesen... »

ÖGK-Kurzinfo zu Meldefristen, April 2024

« Beitrag lesen... »

Das Comeback des Handwerkerbonus, April 2024

« Beitrag lesen... »

Info-Corner

Steuertermine

Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.

« Beitrag lesen... »

Finanzämter

Eine komplette Liste aller Finanzämter Österreichs mit Kontaktdaten und Kontonummern.

« Beitrag lesen... »

Spendenliste - Absetzbare Spenden

Liste der Einrichtungen an die Spenden steuerlich abzugsfähig sind.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Größenklassen

Merkmale der Zuordnung von Kapitalgesellschaften zu den verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Abgrenzung Dienstvertrag, Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

Eine Übersicht und Abgrenzung der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse anhand verschiedener Kriterien.

« Beitrag lesen... »

Formulare

Links zu den wichtigsten Steuerformularen des Finanzministeriums.

« Beitrag lesen... »

Sonderausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Sonderausgaben.

« Beitrag lesen... »

Verbraucherpreisindex

Aktueller VPI sowie monatliche und jährliche Veränderungsraten.

« Beitrag lesen... »

Preis- und Kostenindizes

Die wichtigsten Informationen zum Thema Preis- und Kostenindizes von der Wirtschaftskammer.

« Beitrag lesen... »

Betriebsausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Betriebsausgaben.

« Beitrag lesen... »

Außergewöhnliche Belastungen

Definition, Auflistung und Beschreibung von Außergewöhnlichen Belastungen.

« Beitrag lesen... »

UID-Nummern-Validierung

Angaben zur Überprüfung der Gültigkeit einer UID-Nummer.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Offenlegungspflichten

Übersicht der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften der verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Sozialversicherungsbeiträge

Aufstellung der Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige, Angestellte, Arbeiter und Freie Dienstnehmer.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Ausland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Inland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Inland.

« Beitrag lesen... »

Liste der vorsteuerabzugsberechtigten KFZ

Aufstellung aller vorsteuerabzugsfähigen KFZ (Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen, Klein-Autobusse und Kleinbusse).

« Beitrag lesen... »

Schenkungen - Meldepflicht

Die wesentlichen Details zur Meldepflicht von Schenkungen.

« Beitrag lesen... »

Kilometergeld

Höhe des amtlichen Kilometergeldes für PKW und Motorräder.

« Beitrag lesen... »

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Hier finden Sie eine Übersicht über die Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses.

« Beitrag lesen... »

Pendlerpauschale

Die wesentlichen Details zum kleinen und großen Pendlerpauschale.

« Beitrag lesen... »

Werbungskosten

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Werbungskosten.

« Beitrag lesen... »

Rechnungsbestandteile

Auflistung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung.

« Beitrag lesen... »

Lohn- und Einkommensteuer

Steuerklassen und Praktikerformel zur Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer.

« Beitrag lesen... »

Steuertermine

Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.

« Beitrag lesen... »

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33 / 7
1020 Wien

T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen