Hason & Scherz Steuerberatung - Aktuelles

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung...

weiter...

Steuer-Info - Archiv
Aktuell  | Archiv  | Suche

Dezember 2010
Maßnahmen vor Jahresende 2010 - Für Unternehmer
Kategorien: Klienten-Info
 

Aufmerksame Steuerpflichtige nutzen den bevorstehenden Jahreswechsel nochmals zu einem Check, ob durch gezielte Maßnahmen noch Steuern für das Jahr 2010 gespart werden können. Dabei sollten insbesondere folgende Aspekte bedacht werden:

Forschungsfreibetrag/Forschungsprämie/Auftragsforschung

Bei wirtschaftlich wertvollen Erfindungen bzw. im Rahmen des weiter ausgelegten Forschungsbegriffs i.S.d. Frascati Manuals können 25% der Forschungsaufwendungen als fiktive Betriebsausgabe geltend gemacht werden. I.Z.m. volkswirtschaftlich wertvollen Erfindungen sind sogar u.U. 35% möglich. Anstelle von eigener Forschung können auch für Auftragsforschung 25% von max. 100.000 € p.a. als Betriebsausgabe angesetzt werden. Alternativ zu den fiktiven Betriebsausgaben besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Forschungsprämie i.H.v. 8% (Steuergutschrift) – die Prämie kann z.B. in Verlustsituationen vorteilhaft sein und ist für Kapitalgesellschaften immer besser.

Gewinnfreibetrag (GFB)

Als Nachfolgebegünstigung für den Freibetrag für investierte Gewinne gibt es seit 2010 den Gewinnfreibetrag. Dieser steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13% des Gewinnes (maximal EUR 100.000 pro Jahr). Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000 steht jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 13% (somit EUR 3.900 EUR) zu, für die Geltendmachung eines höheren Freibetrags sind entsprechende Investitionen erforderlich. Begünstigte Investitionen umfassen grundsätzlich abnutzbare körperliche Anlagen bzw. bestimmte Wertpapiere (insbesondere Anleihen und Anleihenfonds) und erfordern eine Nutzungsdauer bzw. Behaltefrist von 4 Jahren. Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu.

Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen

Bei Kapitalgesellschaften kann durch Bildung einer Unternehmensgruppe die Möglichkeit geschaffen werden, Gewinne und Verluste (auch ausländische) der einbezogenen Gesellschaften auszugleichen. Dies bietet mitunter erhebliche positive Steuereffekte. Voraussetzung ist die geforderte finanzielle Verbindung (Kapitalbeteiligung von mehr als 50% und Mehrheit der Stimmrechte) seit Beginn des Wirtschaftsjahres sowie ein entsprechend beim Finanzamt eingebrachter Gruppenantrag. Bei allen Kapitalgesellschaften, die das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr haben (d.h. Bilanzstichtag 31.12.) ist der Gruppenantrag bis spätestens 31.12.10 einzubringen, damit er noch Wirkung für die Veranlagung 2010 entfaltet. Gleiches gilt für die Aufnahme in eine bestehende Unternehmensgruppe (etwa weil eine neue Beteiligung am 1.1.2010 erworben wurde).

Vorgezogene Investitionen (Halbjahresabschreibung) bzw. Zeitpunkt der Vorauszahlung/Vereinnahmung bei E-A-Rechnern

Für Investitionen, die nach dem 30.6.10 getätigt werden, kann unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahres-AfA abgesetzt werden. Das Vorziehen von Investitionen spätestens in den Dezember 2010 kann daher Steuervorteile bringen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (max. 400 €) können sofort zur Gänze abgesetzt werden.

E-A-Rechner können grundsätzlich durch die Ausnutzung des Zufluss-, Abflussprinzips eine temporäre Verlagerung der Steuerpflicht erzielen. Für in § 19 Abs. 3 EStG angeführte Ausgaben (z.B. Beratungs-, Miet-, Vertriebs-, Verwaltungs-, Zinskosten etc.) ist allerdings lediglich eine einjährige Vorauszahlung steuerlich abzugsfähig! Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die zum Jahresende fällig werden, sind jenem Kalenderjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie innerhalb von 15 Tagen vor oder nach dem 31.12. bewirkt werden. Sogenannte „stehen gelassene Forderungen“, welche nur auf Wunsch des Gläubigers später gezahlt werden, gelten allerdings als bereits (im alten Jahr) zugeflossen.

Vorzeitige Abschreibungen für Investitionen in 2010

Bei Investitionen in Anlagegüter kann eine vorzeitige Abschreibung von 30% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten geltend gemacht werden. Diese schnellere Abschreibung des Wirtschaftsgutes ist vom Anschaffungszeitpunkt abhängig (nicht vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme) und beinhaltet gegebenenfalls auch die Normalabschreibung für das entsprechende Jahr. Die Begünstigung erstreckt sich auf abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter, nicht aber z.B. auf Gebäudeinvestitionen, PKW, GWG, gebrauchte Wirtschaftgüter etc. Die vorzeitige Abschreibung kann zusätzlich zum Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.

GSVG-Befreiung

Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter 30.000 €, Einkünfte unter 4.395,96 €) können eine GSVG-Befreiung für 2010 bis 31. Dezember 2010 beantragen. Berechtigt sind Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), generell Männer über 65 bzw. Frauen über 60 Jahre oder Personen über 57 Jahre, wenn die genannten Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden.

Aufbewahrungspflichten

Mit 31.12.10 endet grundsätzlich die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2003. Weiterhin aufzubewahren sind Unterlagen, welche für ein anhängiges Abgaben- oder sonstiges behördliches/gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind. Unterlagen für Grundstücke bei Vorsteuerrückverrechnung sind 12 Jahre lang aufzubewahren. Dienen Grundstücke nicht ausschließlich unternehmerischen Zwecken und wurde beim nichtunternehmerischen Teil ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, verlängert sich die Aufbewahrungspflicht auf 22 Jahre. Keinesfalls sollten Unterlagen vernichtet werden, die zur Beweisführung z.B. bei Produkthaftung, Eigentums-, Bestands- und Arbeitsvertragsrecht dienen.

Abzugsfähigkeit von Spenden

Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen sowie an Universitäten etc. können bis zu einem Maximalbetrag von 10% des Gewinnes des vorangegangen Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Zusätzlich und betragsmäßig unbegrenzt können auch Geld- und Sachspenden, die mit der Hilfestellung bei Katastrophenfällen zusammenhängen, geltend gemacht werden, sofern sie der Werbung dienen. Auch Spenden für mildtätige Zwecke bis zu einer Höhe von 10% des Vorjahresgewinns (zusätzlich) können als Betriebsausgabe das steuerliche Ergebnis mindern. Wesentlich ist, dass die Spenden empfangende Organisation bzw. der Spendensammelverein in der BMF-Liste aufscheint und dass die Spende im Jahr 2010 geleistet wurde und nachgewiesen werden kann. Eine doppelte Berücksichtigung einer bestimmten Spende als Betriebsausgabe und als Sonderausgabe (siehe dazu die Ausführungen im Bereich „Für alle Steuerpflichtigen“) ist nicht möglich.

Bild: © davros - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info
Home > Aktuelles > Steuer-Info > Archiv

Steuer-News

Das Comeback des Handwerkerbonus, April 2024

« Beitrag lesen... »

VwGH zur Liebhaberei bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung, April 2024

« Beitrag lesen... »

Grundstücksvermietung durch Gemeinde - zivilrechtliche Kriterien sind maßgebend, April 2024

« Beitrag lesen... »

Häufige Fragen zum 0 % Steuersatz für Photovoltaikmodule, April 2024

« Beitrag lesen... »

Sozialversicherung ist auch bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen, April 2024

« Beitrag lesen... »

ÖGK-Kurzinfo zu Meldefristen, April 2024

« Beitrag lesen... »

Das Comeback des Handwerkerbonus, April 2024

« Beitrag lesen... »

Info-Corner

Sozialversicherungsbeiträge

Aufstellung der Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige, Angestellte, Arbeiter und Freie Dienstnehmer.

« Beitrag lesen... »

Schenkungen - Meldepflicht

Die wesentlichen Details zur Meldepflicht von Schenkungen.

« Beitrag lesen... »

Sonderausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Sonderausgaben.

« Beitrag lesen... »

Außergewöhnliche Belastungen

Definition, Auflistung und Beschreibung von Außergewöhnlichen Belastungen.

« Beitrag lesen... »

Formulare

Links zu den wichtigsten Steuerformularen des Finanzministeriums.

« Beitrag lesen... »

UID-Nummern-Validierung

Angaben zur Überprüfung der Gültigkeit einer UID-Nummer.

« Beitrag lesen... »

Lohn- und Einkommensteuer

Steuerklassen und Praktikerformel zur Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer.

« Beitrag lesen... »

Steuertermine

Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.

« Beitrag lesen... »

Preis- und Kostenindizes

Die wichtigsten Informationen zum Thema Preis- und Kostenindizes von der Wirtschaftskammer.

« Beitrag lesen... »

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Hier finden Sie eine Übersicht über die Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses.

« Beitrag lesen... »

Pendlerpauschale

Die wesentlichen Details zum kleinen und großen Pendlerpauschale.

« Beitrag lesen... »

Rechnungsbestandteile

Auflistung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Offenlegungspflichten

Übersicht der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften der verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Finanzämter

Eine komplette Liste aller Finanzämter Österreichs mit Kontaktdaten und Kontonummern.

« Beitrag lesen... »

Werbungskosten

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Werbungskosten.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Ausland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland.

« Beitrag lesen... »

Spendenliste - Absetzbare Spenden

Liste der Einrichtungen an die Spenden steuerlich abzugsfähig sind.

« Beitrag lesen... »

Liste der vorsteuerabzugsberechtigten KFZ

Aufstellung aller vorsteuerabzugsfähigen KFZ (Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen, Klein-Autobusse und Kleinbusse).

« Beitrag lesen... »

Betriebsausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Betriebsausgaben.

« Beitrag lesen... »

Verbraucherpreisindex

Aktueller VPI sowie monatliche und jährliche Veränderungsraten.

« Beitrag lesen... »

Abgrenzung Dienstvertrag, Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

Eine Übersicht und Abgrenzung der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse anhand verschiedener Kriterien.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Inland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Inland.

« Beitrag lesen... »

Kilometergeld

Höhe des amtlichen Kilometergeldes für PKW und Motorräder.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Größenklassen

Merkmale der Zuordnung von Kapitalgesellschaften zu den verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Sozialversicherungsbeiträge

Aufstellung der Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige, Angestellte, Arbeiter und Freie Dienstnehmer.

« Beitrag lesen... »

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33 / 7
1020 Wien

T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen