Hason & Scherz Steuerberatung - Aktuelles

Steuer-Newsletter

Immer bestens informiert!

Melden Sie sich hier zu unserem kostenlosen monatlichen Steuer-Newsletter an...

weiter...

Steuer-Info - Archiv
Aktuell  | Archiv  | Suche

September 2020
14% COVID-19-Investitionsprämie kann ab 1. September 2020 beantragt werden
Kategorien: Ärzte-Info , Klienten-Info
 

Beginnend mit 1. September 2020 und bis spätestens 28. Februar 2021 können Unternehmen die maximal 14% COVID-19-Investitionsprämie beantragen, sofern die Investitionsmaßnahmen der Ökologisierung, Digitalisierung oder dem Bereich Gesundheit und Life-Science dienen. Zusammen mit der (COVID-19)Investitionsprämie von 7% für "normale" Investitionen soll ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden, in und nach der COVID-19-Krise zu investieren und so Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und insgesamt zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen. Wesentliche Voraussetzungen für die Förderung sind, dass es sich um materielle oder immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen handelt. Investitionen in gebrauchte Güter sind auch förderungswürdig, sofern es sich um eine Neuanschaffung für das investierende Unternehmen handelt. Das förderungsfähige Unternehmen muss überdies über einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen.

Um an die Förderung durch die Investitionsprämie zu gelangen - es handelt sich dabei um nicht rückzahlbare einkommensteuerfreie Zuschüsse - müssen einige Hürden gemeistert werden. Zeitlich betrachtet müssen i.Z.m. der Investition zwischen 1. August 2020 (allerdings keinesfalls davor) und 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt werden; dabei handelt es sich z.B. um Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, An(Zahlungen), Rechnungen oder den Baubeginn. Planungsleistungen, die Einholung von behördlichen Genehmigungen sowie Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den sogenannten ersten Maßnahmen. Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen muss bis spätestens 28. Februar 2022 erfolgen - diese Frist verlängert sich bis Ende Februar 2024, sofern das Investitionsvolumen mehr als 20 Mio. € ausmacht. Betragsmäßig liegt die Untergrenze einer förderbaren Investition bei 5.000 € netto und als Obergrenze gilt ein Investitionsvolumen (d.h., es können mehrere Investitionen pro Unternehmen gefördert werden) von 50 Mio. € netto pro Unternehmen bzw. pro Konzern.

Bei der Frage, ob eine Investitionsprämie und falls ja, jene mit 14%, geltend gemacht kann, müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. So stellt die Förderungsrichtlinie "COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen" klar, dass für Investitionen in Anlagen, welche der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen (bzw. solche Investitionen, die fossile Energieträger direkt nutzen) gar keine Investitionsprämie geltend gemacht werden kann. Die Förderung kann allerdings trotzdem in Anspruch genommen werden, sofern es sich um Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, handelt und wenn durch die Investition eine substanzielle Treibhausgasreduktion erzielt wird. Davon ist bei einer Prozessenergie-Einsparung von mehr als 10% auszugehen oder wenn eine Treibhausgasreduktion von 25.000 t CO2e pro Jahr im Regelbetrieb erreicht wird. Darüber hinaus sind beispielsweise Investitionen i.Z.m. dem Erwerb von Grundstücken, Kosten für Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen, Beteiligungserwerbe oder Investitionen in Finanzanlagen von der Investitionsprämie ausgenommen. Die mit Investitionen verbundene Umsatzsteuer ist grundsätzlich auch keine förderbare Ausgabe - wenn allerdings die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung nachgewiesen wird, stellt die Umsatzsteuer einen förderbaren Kostenbestandteil dar.

Die besondere Förderung mit 14% der Investitionskosten kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Investitionsmaßnahme der Ökologisierung, Digitalisierung oder dem Bereich Gesundheit und Life-Science dient. Die Förderungsrichtlinie ist insbesondere zum Thema Ökologisierung sehr umfangreich gehalten. Mit 14% gefördert sind beispielsweise Investitionen i.Z.m. Wärmepumpen, thermischer Gebäudesanierung, Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger, Luftreinhaltung, umweltschonender Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle, Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, Ökostromanlagen, Forcierung der Elektromobilität usw. Der Bereich Digitalisierung dürfte dazu führen, dass Unternehmen vielerlei Branchen die 14% COVID-19-Investitionsprämie in Anspruch nehmen können. Gefördert werden beispielsweise Investitionen in digitale Infrastruktur und Technologien (künstliche Intelligenz, Cloud-Computing, 3D-Druck, Blockchain, Big Data), in die Einführung oder Verbesserung von IT- und Cybersecurity-Maßnahmen, E-Commerce oder auch in Home-Office-Möglichkeiten und mobiles Arbeiten. Der Förderungsrichtlinie entsprechend sind daher (recht allgemein gehalten) Investitionen in Hardware, in die Neuanschaffung von Software und in Infrastruktur (ausgenommen sind bauliche Maßnahmen) begünstigt. Von Investitionen in Hardware sind z.B. Server, Drohnen, 3D-Drucker, Equipment zur Durchführung von Videokonferenzen, digital gesteuerte Roboter, Netzwerkkomponenten oder auch Simulationsanlagen umfasst. Bei der Infrastruktur kann es sich um Investitionen zum Anschluss an Hochleistungsnetze, Breitband, WLAN-Netze, Cloud-Lösungen oder Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) handeln. Schließlich sind auch die mit 14% geförderten Investitionen i.Z.m. Gesundheit und Life-Science in der Förderungsrichtlinie näher erläutert. Konkret gefördert werden Anlageninvestitionen zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen Produkten für den human- und veterinärmedizinischen Bereich; gleiches gilt für Investitionen für die Herstellung von Produkten, die in Pandemien von strategischer Bedeutung sind (etwa Gesichtsmasken, Schutzkleidung, Operationskleidung und -abdecktücher oder Beatmungsgeräte für die Intensivpflege).

Die COVID-19-Investitionsprämie muss über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at) schriftlich beantragt werden - für die Erlangung der Förderung kommt insbesondere dem Aspekt der Abrechnung große Bedeutung zu. So muss spätestens drei Monate ab Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Ab einer Zuschusshöhe von 12.000 € muss die inhaltliche Korrektheit der Abrechnungen für die Frage der Aktivierung der zur Förderung beantragten Investitionen zusätzlich von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Darüberhinausgehend müssen die geförderten Vermögensgegenstände (mit Ausnahme von Software) jeweils mindestens drei Jahre in Österreich verbleiben und dürfen während dieser Sperrfrist weder verkauft noch für Zwecke außerhalb eines Standortes in Österreich verwendet werden. Ist ein Ausscheiden aufgrund von höherer Gewalt oder technischer Gebrechen nicht zu vermeiden, so kann die Förderung durch Ersatzinvestitionen (und Einhaltung der Sperrfrist) aufrechterhalten werden. Schließlich müssen die Unterlagen i.Z.m. der Förderung 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung der Förderung sicher und geordnet aufbewahrt werden.

Bild: © Quade - Fotolia


Verwandte Themen:
Investitionsprämie | COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen | Ökologisierung | Digitalisierung | Gesundheit | Life-Science | Coronavirus

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info
Home > Aktuelles > Steuer-Info > Archiv

Steuer-News

Highlights aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass, März 2024

« Beitrag lesen... »

Erhaltungsaufwand nach Mieterauszug ist steuerlich nicht absetzbar, März 2024

« Beitrag lesen... »

Anpassung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften mit 2024, März 2024

« Beitrag lesen... »

Mittels Herabsetzungsanträgen kann man in den Genuss der seit 2024 verringerten Mindest-KöSt kommen, März 2024

« Beitrag lesen... »

Highlights aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass, März 2024

« Beitrag lesen... »

Info-Corner

Verbraucherpreisindex

Aktueller VPI sowie monatliche und jährliche Veränderungsraten.

« Beitrag lesen... »

UID-Nummern-Validierung

Angaben zur Überprüfung der Gültigkeit einer UID-Nummer.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Größenklassen

Merkmale der Zuordnung von Kapitalgesellschaften zu den verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Offenlegungspflichten

Übersicht der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften der verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Kilometergeld

Höhe des amtlichen Kilometergeldes für PKW und Motorräder.

« Beitrag lesen... »

Rechnungsbestandteile

Auflistung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung.

« Beitrag lesen... »

Formulare

Links zu den wichtigsten Steuerformularen des Finanzministeriums.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Inland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Inland.

« Beitrag lesen... »

Sozialversicherungsbeiträge

Aufstellung der Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige, Angestellte, Arbeiter und Freie Dienstnehmer.

« Beitrag lesen... »

Schenkungen - Meldepflicht

Die wesentlichen Details zur Meldepflicht von Schenkungen.

« Beitrag lesen... »

Werbungskosten

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Werbungskosten.

« Beitrag lesen... »

Pendlerpauschale

Die wesentlichen Details zum kleinen und großen Pendlerpauschale.

« Beitrag lesen... »

Finanzämter

Eine komplette Liste aller Finanzämter Österreichs mit Kontaktdaten und Kontonummern.

« Beitrag lesen... »

Preis- und Kostenindizes

Die wichtigsten Informationen zum Thema Preis- und Kostenindizes von der Wirtschaftskammer.

« Beitrag lesen... »

Spendenliste - Absetzbare Spenden

Liste der Einrichtungen an die Spenden steuerlich abzugsfähig sind.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Ausland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland.

« Beitrag lesen... »

Steuertermine

Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.

« Beitrag lesen... »

Sonderausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Sonderausgaben.

« Beitrag lesen... »

Betriebsausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Betriebsausgaben.

« Beitrag lesen... »

Lohn- und Einkommensteuer

Steuerklassen und Praktikerformel zur Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer.

« Beitrag lesen... »

Außergewöhnliche Belastungen

Definition, Auflistung und Beschreibung von Außergewöhnlichen Belastungen.

« Beitrag lesen... »

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Hier finden Sie eine Übersicht über die Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses.

« Beitrag lesen... »

Liste der vorsteuerabzugsberechtigten KFZ

Aufstellung aller vorsteuerabzugsfähigen KFZ (Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen, Klein-Autobusse und Kleinbusse).

« Beitrag lesen... »

Abgrenzung Dienstvertrag, Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

Eine Übersicht und Abgrenzung der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse anhand verschiedener Kriterien.

« Beitrag lesen... »

Verbraucherpreisindex

Aktueller VPI sowie monatliche und jährliche Veränderungsraten.

« Beitrag lesen... »

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33 / 7
1020 Wien

T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen