Hason & Scherz Steuerberatung - Aktuelles

Steuer-Newsletter

Immer bestens informiert!

Melden Sie sich hier zu unserem kostenlosen monatlichen Steuer-Newsletter an...

weiter...

Management-Info - Archiv

Juli 2010
Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter
Kategorien: Management-Info
 

Seit 1. September 2009 gibt es für die – vor allem in schwierigen Wirtschaftszeiten wichtigen – Ein-Personen-Unternehmen eine besondere Förderung: die Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter. Die Förderung wird vom AMS vergeben und zielt aufgrund der derzeit besonders schlechten Situation am Jugendarbeitmarkt auf die Einstellung junger Menschen ab.

Zur Inanspruchnahme der Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Ein-Personen-Unternehmer (oder sein Geschäftsführer) muss GSVG-versichert sein. Nicht förderbar sind Selbständige, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und nur unfallversichert sind.
  • Der Mitarbeiter ist im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses anzustellen, nicht förderbar sind freie Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer o.ä. Zudem sind Lehrlinge sowie Ehegatten und Lebensgefährten und Verwandte bis zum 2. Grad von der Förderung ausgeschlossen.
  • Als Beschäftigte förderbar sind Personen, die höchstens das 30. Lebensjahr vollendet haben und entweder unmittelbar davor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind, oder arbeitslos sind und seit mindestens zwei Wochen beim AMS arbeitslos gemeldet sind.
  • Zuvor geringfügig Beschäftigte oder Mitarbeiter, die nicht länger als einen Monat beschäftigt wurden, sind bei der Frage, wann ein Beschäftigter als „erster Mitarbeiter“ gilt, nicht zu berücksichtigen. Wurde jedoch zuvor bereits ein freier Dienstnehmer für länger als einen Monat beschäftigt, ist der erste echte Dienstnehmer nicht förderbar.
  • Die Arbeitszeit muss mindestens 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit betragen.
  • Das geförderte Dienstverhältnis muss mindestens einen Monat dauern.

Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen kann bei der regionalen AMS-Geschäftsstelle bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Dienstverhältnisses ein Förderbegehren eingebracht werden. Die Frist ist unbedingt einzuhalten, da für später eingebrachte Anträge keine Förderung gewährt wird.

Da die Förderung die Reduktion der Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber intendiert, beträgt die Förderhöhe 25 % des Bruttolohnes/-gehaltes, 12 mal pro Jahr (nicht zur Berechnungsgrundlage zählen dabei Sonderzahlungen, Überstunden, Zulagen, Provisionen). Es sollen damit die Dienstgebersozialversicherungsbeiträge sowie die Beiträge für die anteiligen Sonderzahlungen abgegolten werden.

Die anerkennbare Obergrenze für die Beihilfe ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung. Die Beihilfe berechnet sich aus dem im Förderungsbegehren angegebenen monatlichen Bruttolohn/-gehalt, eine spätere Lohn-/Gehaltserhöhung während des Förderungszeitraumes wird nicht berücksichtigt.

Die Auszahlung der Förderung kann monatlich, vierteljährig, halbjährig oder einmalig auf ein Bankkonto im Nachhinein erfolgen. Für die erste Auszahlung ist die Vorlage eines Dienstzettels und eines Nachweises über die aufrechte GSVG-Versicherung des Arbeitgebers erforderlich. Die Auszahlung des letzten Teilbetrages erfolgt erst nach Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung. Bis sechs Wochen nach Ende des Förderzeitraums bzw. nach Ende des Dienstverhältnisses ist zum Zwecke dieser Prüfung ein Ausdruck des Lohnkontos sowie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung vorzulegen. Nach Ablauf der sechswöchigen Frist wird ein Urgenzschreiben mit einer weiteren Frist von sechs Wochen an den Förderwerber übermittelt. Lässt dieser die Frist wieder ungenützt verstreichen, ist der Anspruch verwirkt und bereits ausbezahlte Förderbeträge sind zurückzuzahlen.

Die Förderung wird für die Dauer des Dienstverhältnisses, maximal jedoch für ein Jahr gewährt. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, wird die Förderung eingestellt und aliquot abgerechnet. Um die Förderung in möglichst hohem Ausmaß auszuschöpfen, sollte daher ein langfristiges Dienstverhältnis (mind. ein Jahr) angestrebt werden, da bei Beendigung des bestehenden und Beginn eines neuen Dienstverhältnisses die Voraussetzungen für den „ersten“ Mitarbeiter nicht mehr gegeben sind und daher keine weitere Förderung gewährt wird.

Die Förderung ist bis 2013 befristet. Das bedeutet, dass im Jahr 2013 zwar noch Anträge eingebracht werden können, die jeweilige Förderung endet jedoch jedenfalls per 31.12.2013. Der letztmögliche Zeitpunkt des Beginns eines geförderten Dienstverhältnisses ist der 1.11.2013.

Bild: © Fineas - Fotolia


Verwandte Themen:
Lohnnebenkosten | GSVG | AMS | Förderung

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info
Home > Aktuelles > Management-Info > Archiv

Steuer-News

Abgabenänderungsgesetz 2024 - bedeutsame Änderungen in Sicht, Juni 2024

« Beitrag lesen... »

Beim Ferialjob müssen auch Steuern, Sozialversicherung und Familienbeihilfe beachtet werden, Juni 2024

« Beitrag lesen... »

Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer, Juni 2024

« Beitrag lesen... »

Abgabenänderungsgesetz 2024 - bedeutsame Änderungen in Sicht, Juni 2024

« Beitrag lesen... »

Info-Corner

Steuertermine

Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.

« Beitrag lesen... »

UID-Nummern-Validierung

Angaben zur Überprüfung der Gültigkeit einer UID-Nummer.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Inland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Inland.

« Beitrag lesen... »

Liste der vorsteuerabzugsberechtigten KFZ

Aufstellung aller vorsteuerabzugsfähigen KFZ (Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen, Klein-Autobusse und Kleinbusse).

« Beitrag lesen... »

Spendenliste - Absetzbare Spenden

Liste der Einrichtungen an die Spenden steuerlich abzugsfähig sind.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Offenlegungspflichten

Übersicht der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften der verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Abgrenzung Dienstvertrag, Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

Eine Übersicht und Abgrenzung der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse anhand verschiedener Kriterien.

« Beitrag lesen... »

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Hier finden Sie eine Übersicht über die Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses.

« Beitrag lesen... »

Finanzämter

Eine komplette Liste aller Finanzämter Österreichs mit Kontaktdaten und Kontonummern.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Größenklassen

Merkmale der Zuordnung von Kapitalgesellschaften zu den verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Rechnungsbestandteile

Auflistung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung.

« Beitrag lesen... »

Verbraucherpreisindex

Aktueller VPI sowie monatliche und jährliche Veränderungsraten.

« Beitrag lesen... »

Pendlerpauschale

Die wesentlichen Details zum kleinen und großen Pendlerpauschale.

« Beitrag lesen... »

Außergewöhnliche Belastungen

Definition, Auflistung und Beschreibung von Außergewöhnlichen Belastungen.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Ausland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland.

« Beitrag lesen... »

Werbungskosten

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Werbungskosten.

« Beitrag lesen... »

Sozialversicherungsbeiträge

Aufstellung der Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige, Angestellte, Arbeiter und Freie Dienstnehmer.

« Beitrag lesen... »

Formulare

Links zu den wichtigsten Steuerformularen des Finanzministeriums.

« Beitrag lesen... »

Betriebsausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Betriebsausgaben.

« Beitrag lesen... »

Lohn- und Einkommensteuer

Steuerklassen und Praktikerformel zur Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer.

« Beitrag lesen... »

Sonderausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Sonderausgaben.

« Beitrag lesen... »

Schenkungen - Meldepflicht

Die wesentlichen Details zur Meldepflicht von Schenkungen.

« Beitrag lesen... »

Kilometergeld

Höhe des amtlichen Kilometergeldes für PKW und Motorräder.

« Beitrag lesen... »

Preis- und Kostenindizes

Die wichtigsten Informationen zum Thema Preis- und Kostenindizes von der Wirtschaftskammer.

« Beitrag lesen... »

Steuertermine

Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.

« Beitrag lesen... »

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33 / 7
1020 Wien

T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen