Hason & Scherz Steuerberatung - Aktuelles

Steuer-Newsletter

Immer bestens informiert!

Melden Sie sich hier zu unserem kostenlosen monatlichen Steuer-Newsletter an...

weiter...

Artikel zum Thema: Finanzstrafgesetz
Aktuell  | Archiv  | Suche

August 2018
"Reinen Tisch machen" mit der Selbstanzeige
Kategorien: Management-Info
 

Schon seit geraumer Zeit sind auch in Steuerangelegenheiten Einschränkungen und Verschärfungen wahrnehmbar. Neben (vor allem international getriebenen) Anti-Missbrauchsbestimmungen ist es in Österreich auch zu einigen Novellierungen des Finanzstrafgesetzes gekommen. Für Unternehmen sind Betriebsprüfungen ebenso regelmäßig wie manchmal unangenehm. Wenn zur Nachzahlung von Steuern (beispielsweise aufgrund der Nichtanerkennung von Betriebsausgaben) auch finanzstrafrechtlich bedeutende Vergehen hinzukommen, kann dies im Extremfall zusätzlich empfindliche Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen für die verantwortlichen Unternehmensorgane nach sich ziehen.

Abhilfe vor finanzstrafrechtlichen Konsequenzen und gleichsam den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit bietet die "Selbstanzeige", deren wesentliche Elemente die Darlegung der Verfehlung und Offenlegung der bedeutsamen Umstände, die Schadensgutmachung, die Täterbenennung und die Rechtzeitigkeit der Anzeige sind. Wenngleich eine Selbstanzeige nicht an besondere formelle Bedingungen geknüpft ist, sollte sie regelmäßig schriftlich und mit der notwendigen Sorgfalt erstellt werden. Die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige ist u.a. dann gegeben, wenn unmittelbar vor dem Beginn einer Prüfungshandlung im Rahmen einer Betriebsprüfung eine Selbstanzeige eingebracht wird. Ebenso rechtzeitig ist es, wenn bisher noch keine behördlichen Verfolgungshandlungen gegen den Anzeiger oder gegen Tatbeteiligte gesetzt wurden oder noch keine Tatentdeckung vorliegt. Erfolgt eine Selbstanzeige zu spät, so kann sie immerhin noch als Milderungsgrund in einem Finanzstrafverfahren angesehen werden.

Bei der Täterbenennung ist zu beachten, dass die Selbstanzeige nur für die anzeigende Person wirkt sowie für die Person(en), für die sie erstattet wurde. Diese genaue Bezeichnungspflicht besteht nicht nur, wenn mehrere Personen als Täter in Frage kommen, sondern auch wenn der Täter Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer einer Gesellschaft ist und somit de facto nur eine bestimmte Person der Täter sein kann. Die Schadensgutmachung hat binnen einer Frist von einem Monat zu erfolgen, wobei innerhalb dieser Frist Zahlungserleichterungen bis höchstens zwei Jahre beantragt werden können. Da umstritten ist, ob für die Erlangung der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige die Einzahlung bei der (eigenen) Bank am letzten Tag der Monatsfrist ausreichend ist oder ob das Geld an diesem Tag bereits am Finanzamtskonto eingelangt sein muss, ist es ratsam, die fällige Zahlung jedenfalls rechtzeitig vorzunehmen.

Kein Taktieren mehr durch "stückchenweise" Selbstanzeige

Neben den grundsätzlich bereits anspruchsvollen Voraussetzungen an eine erfolgreiche Selbstanzeige kommt hinzu, dass es vor ein paar Jahren zu bedeutenden Einschränkungen in der Anwendungsmöglichkeit der Selbstanzeige gekommen ist. Die Einschränkungen sollten ganz allgemein betrachtet zu mehr Steuerehrlichkeit führen und bedingen, dass eine Selbstanzeige vollständig erfolgen muss, um ihre Wirksamkeit entfalten zu können. Vor dieser Verschärfung durch die Finanzstrafgesetznovelle 2014 war es mitunter üblich, lediglich bei gestiegenem Entdeckungsrisiko - und dann unter Umständen "peu à peu" - Selbstanzeige zu erstatten. Diese Vorgehensweise war schon früher kostspielig, da jeweils eine Abgabenerhöhung von 25% entrichtet werden musste.

Indem die strafbefreiende Wirkung mehrfacher Selbstanzeigen entfallen ist, ist eine Selbstanzeige dann nicht mehr strafbefreiend, wenn bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruchs eine Selbstanzeige erstattet worden ist. Es ist dabei auch unbedeutend, durch welchen Verschuldensgrad die Sperrwirkung eintritt. Wurde also eine Selbstanzeige versehentlich unvollständig erstattet, so kann nicht mehr durch eine weitere bzw. ergänzende Selbstanzeige zu diesem Abgabenanspruch dieses Jahres in die Steuerehrlichkeit zurückgekehrt werden. Eine wesentliche Ausnahme von der "Einmaligkeit der Selbstanzeige" besteht allerdings bei Vorauszahlungen wie etwa bei Umsatzsteuervoranmeldungen.

Hoher Zuschlag bei Selbstanzeige kurz vor der Betriebsprüfung

Darüber hinaus ist es zu einer Verteuerung für Selbstanzeigen im Nahbereich von Betriebsprüfungen gekommen, um ein Zuwarten bis zum Beginn der Betriebsprüfung einzuschränken. Davon umfasst sind nur Selbstanzeigen für grob fahrlässige bzw. vorsätzlich begangene Finanzvergehen. Die oben beschriebenen Anforderungen an eine erfolgreiche Selbstanzeige gelten davon unabhängig. Der (zusätzlich zum Verkürzungsbetrag zu entrichtende) Zuschlag, der von der Abgabenbehörde mittels Bescheid festgesetzt wird, bemisst sich nach der Höhe der aus der Selbstanzeige resultierenden Mehrbeträge und ist wie folgt gestaffelt.

Mehrbetrag (in €)

Zuschlag

Bis zu 33.000

5%

33.000 bis 100.000

15%

100.000 bis 250.000

20%

Über 250.000

30%

Sofern dieser Zuschlag nur teilweise entrichtet wird, kommt es nur (bzw. immerhin) zu einer Teilwirksamkeit der Selbstanzeige. Generell ist in Österreich - anders als etwa in Deutschland - die (einmalige) Teilwirksamkeit von Selbstanzeigen anerkannt. Die Teilwirksamkeit ergibt sich auch aus dem Gesetzestext (z.B. … tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als… usw.).

Keine Selbstanzeigen sind im Rahmen des Gebührengesetzes vorgesehen (mangels finanzstrafrechtlicher Konsequenzen). Explizit ausgeschlossen wurde die Möglichkeit einer Selbstanzeige für Finanzvergehen im Zusammenhang mit der Übermittlung des länderbezogenen Berichts (Country-by-Country Report) im Rahmen des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes. Österreichische Konzerne mit heimischer oberster Muttergesellschaft und einem konsolidierten Konzernvorjahresumsatz von über 750 Mio. € können bei fehlender oder mangelhafter Erstellung des länderbezogenen Berichts mit bis zu 50.000 € Geldstrafe bestraft werden. Die Abhilfe mittels Selbstanzeige ist hier explizit ausgeschlossen.

Verkürzungszuschlag bei geringen Finanzvergehen

In Anlehnung an die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige besteht die Möglichkeit der Entkriminalisierung von Finanzvergehen mit verhältnismäßig geringer krimineller Energie. Sofern die relevanten Abgabenverkürzungen, welche z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt wurden, in einem Jahr (Veranlagungszeitraum) nicht mehr als 10.000 € ausmachen und insgesamt nicht mehr als 33.000 € überschreiten, kann mittels Verkürzungszuschlags Straffreiheit i.S.d. Finanzstrafgesetzes erlangt werden. Der Verkürzungszuschlag beträgt 10% der festgestellten Nachforderungen und bedingt Einverständnis bzw. Beantragung durch den Steuerpflichtigen. Die Abgabennachforderung inklusive Verkürzungszuschlag muss innerhalb eines Monats bezahlt werden - Zahlungsaufschub ist hierbei nicht möglich.

Bild: © IckeT - Fotolia


Verwandte Themen:
Selbstanzeige | Verkürzungszuschlag | Täterbenennung | Betriebsprüfung | Finanzstrafgesetz

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info
Home > Aktuelles > Steuer-Info > Suche

Steuer-News

Das Comeback des Handwerkerbonus, April 2024

« Beitrag lesen... »

VwGH zur Liebhaberei bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung, April 2024

« Beitrag lesen... »

Grundstücksvermietung durch Gemeinde - zivilrechtliche Kriterien sind maßgebend, April 2024

« Beitrag lesen... »

Häufige Fragen zum 0 % Steuersatz für Photovoltaikmodule, April 2024

« Beitrag lesen... »

Sozialversicherung ist auch bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen, April 2024

« Beitrag lesen... »

ÖGK-Kurzinfo zu Meldefristen, April 2024

« Beitrag lesen... »

Das Comeback des Handwerkerbonus, April 2024

« Beitrag lesen... »

Info-Corner

Kilometergeld

Höhe des amtlichen Kilometergeldes für PKW und Motorräder.

« Beitrag lesen... »

UID-Nummern-Validierung

Angaben zur Überprüfung der Gültigkeit einer UID-Nummer.

« Beitrag lesen... »

Sonderausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Sonderausgaben.

« Beitrag lesen... »

Liste der vorsteuerabzugsberechtigten KFZ

Aufstellung aller vorsteuerabzugsfähigen KFZ (Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen, Klein-Autobusse und Kleinbusse).

« Beitrag lesen... »

Betriebsausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Betriebsausgaben.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Größenklassen

Merkmale der Zuordnung von Kapitalgesellschaften zu den verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Verbraucherpreisindex

Aktueller VPI sowie monatliche und jährliche Veränderungsraten.

« Beitrag lesen... »

Sozialversicherungsbeiträge

Aufstellung der Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige, Angestellte, Arbeiter und Freie Dienstnehmer.

« Beitrag lesen... »

Schenkungen - Meldepflicht

Die wesentlichen Details zur Meldepflicht von Schenkungen.

« Beitrag lesen... »

Formulare

Links zu den wichtigsten Steuerformularen des Finanzministeriums.

« Beitrag lesen... »

Finanzämter

Eine komplette Liste aller Finanzämter Österreichs mit Kontaktdaten und Kontonummern.

« Beitrag lesen... »

Abgrenzung Dienstvertrag, Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

Eine Übersicht und Abgrenzung der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse anhand verschiedener Kriterien.

« Beitrag lesen... »

Steuertermine

Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.

« Beitrag lesen... »

Außergewöhnliche Belastungen

Definition, Auflistung und Beschreibung von Außergewöhnlichen Belastungen.

« Beitrag lesen... »

Preis- und Kostenindizes

Die wichtigsten Informationen zum Thema Preis- und Kostenindizes von der Wirtschaftskammer.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Offenlegungspflichten

Übersicht der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften der verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Ausland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland.

« Beitrag lesen... »

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Hier finden Sie eine Übersicht über die Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Inland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Inland.

« Beitrag lesen... »

Lohn- und Einkommensteuer

Steuerklassen und Praktikerformel zur Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer.

« Beitrag lesen... »

Pendlerpauschale

Die wesentlichen Details zum kleinen und großen Pendlerpauschale.

« Beitrag lesen... »

Spendenliste - Absetzbare Spenden

Liste der Einrichtungen an die Spenden steuerlich abzugsfähig sind.

« Beitrag lesen... »

Werbungskosten

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Werbungskosten.

« Beitrag lesen... »

Rechnungsbestandteile

Auflistung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung.

« Beitrag lesen... »

Kilometergeld

Höhe des amtlichen Kilometergeldes für PKW und Motorräder.

« Beitrag lesen... »

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33 / 7
1020 Wien

T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen