Hason & Scherz Steuerberatung - Aktuelles

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung...

weiter...

Artikel zum Thema: Ordination
Aktuell  | Archiv  | Suche

August 2016
Arztbesuch im Krankenstand muss dem Arbeitgeber angekündigt werden
Kategorien: Ärzte-Info , Management-Info
 

Der Krankenstand dient der Genesung des Arbeitnehmers und ist daher mit gewissen Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verbunden. Bedeutend ist dabei, dass sich der Arbeitnehmer schonen soll und daher auch der Aufenthalt außerhalb seines Zuhauses - abgesehen z.B. von Arztbesuchen bzw. wenn es der Heilung förderlich ist – nur begrenzt erlaubt ist. Auf der anderen Seite soll auch der Arbeitgeber den kranken Arbeitnehmer während des Krankenstands „in Ruhe lassen“. Im Sinne der Wahrung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers kann es vor allem bei längeren Krankenständen jedoch sein, dass der Arbeitnehmer seiner Auskunftspflicht auch während des Krankenstands nachkommen muss (z.B. per E-Mail oder Telefon).

Selbst der Weg zum Arzt, welcher ja während des Krankenstands regelmäßig von zuhause aus erfolgt, sollte aus versicherungstechnischen Gründen mit Bedacht beschritten werden. Der Oberste Gerichtshof hatte sich diesbezüglich mit einem tragischen Fall (GZ 10 ObS 131/15k vom 19.1.2016) auseinanderzusetzen. Es ging dabei um die Frage, ob gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auch auf dem Weg von zuhause zum Arzt (und retour) während des Krankenstands besteht. Konkret hatte sich ein nunmehr rund 40jähriger Mann während seiner unselbständigen Tätigkeit mit dem Schraubenzieher in die linke Hand gestochen. Die Verletzung verheilte ohne Komplikationen, jedoch bildete sich mehrere Jahre nach dem Arbeitsunfall an der Einstichstelle ein kleines Knötchen, das operativ entfernt werden musste. Während des Krankenstandes nach diesem operativen Eingriff fuhr der Mann von seiner Wohnung zu seinem Hausarzt, um Kontrolle und Verbandswechsel durchführen zu lassen. Auf dem Rückweg von der Ordination erlitt der Patient bedingt durch Straßenglätte einen Verkehrsunfall, welcher sehr schwere Verletzungen (Lähmung vom achten Brustwirbel abwärts) nach sich zog. Da der Verkehrsunfall letztlich auf den Arbeitsunfall vor mehreren Jahren zurückzuführen ist, wollte der Verunfallte bei der Unfallversicherungsanstalt (mit Hinweis auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz) eine Vollrente (Versehrtenrente) geltend machen.

Arztbesuch muss für Erhalt des Versicherungsschutzes dem Arbeitgeber zuvor angekündigt werden

Nachdem die Vorinstanzen die Inanspruchnahme der Unfallversicherungsanstalt verneinten, betonte der OGH in seiner Entscheidung, dass Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind. Etwas anderes gilt jedoch bei Arbeitsunfällen, welche auch Unfälle miteinschließen, die sich auf dem Weg von der Arbeitsstätte (Ausbildungsstätte) oder der Wohnung zur Untersuchungs- oder Behandlungsstelle ereignen. Hintergrund dafür ist, dass der mit der Arbeitstätigkeit zeitlich zusammenhängende Arztweg in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen werden soll, sofern der Arztbesuch dem Dienstgeber zuvor bekannt gegeben worden ist. Mit der Vorankündigung des Arztbesuches wird der Versicherungsträger durch zumindest zeitlich im Vorhinein festgelegte Grenzen vor missbräuchlicher Inanspruchnahme geschützt. Wird der Arbeitgeber nicht im Vorfeld über den (geplanten) Arztbesuch informiert, so fehlt es an dem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Weg von oder zur Arbeitsstätte, welcher bei einem Arztbesuch während des Krankenstands ja regelmäßig per se nicht gegeben ist (der Arbeitnehmer befindet sich ja gerade nicht an seinem Arbeitsplatz). An dem dann fehlenden gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ändert sich auch nichts, wenn - wie im zugrundeliegenden Fall - der Krankenstand durch einen früheren Arbeitsunfall verursacht worden war.

Der OGH bleibt in dieser hart anmutenden Entscheidung seiner Linie treu und macht die vorherige Meldung des Arztbesuchs am Arbeitsplatz zur Bedingung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Es ist daher ratsam, vor einem Arztbesuch während des Krankenstands, welcher ja im Regelfall von zuhause aus angetreten wird, unbedingt den Arbeitgeber zu informieren, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen „normalen“ Krankenstand handelt oder dieser durch einen früheren Arbeitsunfall bedingt ist. Selbst wenn sehr viel Pech zusammenkommen muss, damit man auf dem Weg zum Arzt bzw. am Rückweg vom Arzt einen schweren Unfall erleidet, sollte man die rechtzeitige Meldung beim Arbeitgeber (z.B. mittels Anruf oder E-Mail vor Antritt des Weges) nicht scheuen. Ansonsten besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und man muss privat für die oftmals beträchtlichen Folgekosten aufkommen.

Bild: © Eisenhans - Fotolia


Verwandte Themen:
Krankenstand | Arztbesuch | Unfallversicherungsschutz | Arbeitsunfall | OGH

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info
Home > Aktuelles > Steuer-Info > Suche

Steuer-News

Das Comeback des Handwerkerbonus, April 2024

« Beitrag lesen... »

VwGH zur Liebhaberei bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung, April 2024

« Beitrag lesen... »

Grundstücksvermietung durch Gemeinde - zivilrechtliche Kriterien sind maßgebend, April 2024

« Beitrag lesen... »

Häufige Fragen zum 0 % Steuersatz für Photovoltaikmodule, April 2024

« Beitrag lesen... »

Sozialversicherung ist auch bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen, April 2024

« Beitrag lesen... »

ÖGK-Kurzinfo zu Meldefristen, April 2024

« Beitrag lesen... »

Das Comeback des Handwerkerbonus, April 2024

« Beitrag lesen... »

Info-Corner

Schenkungen - Meldepflicht

Die wesentlichen Details zur Meldepflicht von Schenkungen.

« Beitrag lesen... »

Betriebsausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Betriebsausgaben.

« Beitrag lesen... »

Lohn- und Einkommensteuer

Steuerklassen und Praktikerformel zur Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer.

« Beitrag lesen... »

UID-Nummern-Validierung

Angaben zur Überprüfung der Gültigkeit einer UID-Nummer.

« Beitrag lesen... »

Pendlerpauschale

Die wesentlichen Details zum kleinen und großen Pendlerpauschale.

« Beitrag lesen... »

Abgrenzung Dienstvertrag, Freier Dienstvertrag und Werkvertrag

Eine Übersicht und Abgrenzung der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse anhand verschiedener Kriterien.

« Beitrag lesen... »

Formulare

Links zu den wichtigsten Steuerformularen des Finanzministeriums.

« Beitrag lesen... »

Kilometergeld

Höhe des amtlichen Kilometergeldes für PKW und Motorräder.

« Beitrag lesen... »

Preis- und Kostenindizes

Die wichtigsten Informationen zum Thema Preis- und Kostenindizes von der Wirtschaftskammer.

« Beitrag lesen... »

Steuertermine

Fälligkeiten und Fristen der wichtigsten Abgaben und Steuern.

« Beitrag lesen... »

Sonderausgaben

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Sonderausgaben.

« Beitrag lesen... »

Verbraucherpreisindex

Aktueller VPI sowie monatliche und jährliche Veränderungsraten.

« Beitrag lesen... »

Sozialversicherungsbeiträge

Aufstellung der Beiträge zur Sozialversicherung für Selbständige, Angestellte, Arbeiter und Freie Dienstnehmer.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Offenlegungspflichten

Übersicht der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften der verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Kapitalgesellschaften - Größenklassen

Merkmale der Zuordnung von Kapitalgesellschaften zu den verschiedenen Größenklassen.

« Beitrag lesen... »

Werbungskosten

Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Werbungskosten.

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Ausland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Ausland.

« Beitrag lesen... »

Außergewöhnliche Belastungen

Definition, Auflistung und Beschreibung von Außergewöhnlichen Belastungen.

« Beitrag lesen... »

Finanzämter

Eine komplette Liste aller Finanzämter Österreichs mit Kontaktdaten und Kontonummern.

« Beitrag lesen... »

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Hier finden Sie eine Übersicht über die Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses.

« Beitrag lesen... »

Spendenliste - Absetzbare Spenden

Liste der Einrichtungen an die Spenden steuerlich abzugsfähig sind.

« Beitrag lesen... »

Rechnungsbestandteile

Auflistung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung.

« Beitrag lesen... »

Liste der vorsteuerabzugsberechtigten KFZ

Aufstellung aller vorsteuerabzugsfähigen KFZ (Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen, Klein-Autobusse und Kleinbusse).

« Beitrag lesen... »

Steuerfreie Reisekostenersätze - Inland

Übersicht der Tages- und Nächtigungsgelder im Inland.

« Beitrag lesen... »

Schenkungen - Meldepflicht

Die wesentlichen Details zur Meldepflicht von Schenkungen.

« Beitrag lesen... »

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33 / 7
1020 Wien

T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen